Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltung

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht schriftlich andere
Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bestellung von Waren bei DAVINCI Interior Design AG schliesst die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer ein.

1.2 DAVINCI Interior Design AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung an den Kunden in Kraft.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur so weit, als sie im Vertrag schriftlich anerkannt werden.

2. Offerten, Vertragsschluss

2.1 Bis zur Unterzeichnung der Vertragsurkunde oder der schriftlichen Annahme der Offerte können sich die Vertragspartner ohne finanzielle Folgen von den Vertragsverhandlungen zurückziehen.

2.2 Die den Offerten beiliegenden Dokumentationsunterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Detailpläne, Schemata usw. bleiben Eigentum von DAVINCI Interior Design AG und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.

2.3 DAVINCI Interior Design AG behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte jederzeit in technischer oder formaler Hinsicht zu ändern. DAVINCI Interior Design AG behält sich des Weiteren Lieferungen mit handelsüblichen Farbabweichungen der Materialoberflächen vor.

2.4 Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.

2.5 Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn DAVINCI Interior Design AG nach Erhalt der Bestellung die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.

3. Preise

3.1 Die Preise von DAVINCI Interior Design AG verstehen sich netto ab Lager Emmen, ohne Versandkosten.

3.2 Ohne anders lautende Vereinbarung sind Leuchtmittel bei Lampen/Accessoires und Verpackungen nicht im Preis enthalten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungen sind netto ohne Abzüge innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. DAVINCI Interior Design AG behält sich das Recht vor, Vorauskasse von 30% bis 50% auf die Bestellsumme oder entsprechende Sicherheitsleistungen seitens des Kunden zu verlangen.

4.2 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von 5% p.a. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Pflicht vertragsgemässer Zahlung nicht aufgehoben.

4.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist DAVINCI Interior Design AG berechtigt, die Zahlung auch erst später fällig werdender Forderungen zu verlangen.

4.4 Sämtlich anfallende Kosten im Falle eines Inkassos inkl. Verzugszinsen gehen zu Lasten des Käufers.

5. Verrechnung

5.1 Andere Forderungen des Käufers oder Gegenansprüche, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag herrühren, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von DAVINCI Interior Design AG verrechnet werden.

6. Lieferfristen

6.1 Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsabschlusses zu laufen.

6.2 Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.

7. Lieferung

7.1 Die Lieferungen erfolgen verpackt per Post, Frachtgut (Eisenbahn-Empfangsstation) oder Camion, wobei sich DAVINCI Interior Design AG die Wahl der Versandart vorbehält.

7.2 Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall gesondert verrechnet.

7.3 Der Käufer hat die Lieferung innert 7 Tagen nach Erhalt zu prüfen und DAVINCI Interior Design AG allfällige Mängel umgehend schriftlich bekannt zu geben. Anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

7.4 Weist die Verpackung oder der Inhalt der Lieferung offensichtliche Transportschäden auf, dann ist dies unverzüglich DAVINCI Interior Design AG bekannt zu geben. Anderenfalls ist das Recht auf kostenlosen Ersatz verwirkt.

7.5 Weicht die Lieferung von der Auftragsbestätigung ab, so hat der Käufer dies unverzüglich DAVINCI Interior Design AG mitzuteilen.

8. Übertragen von Nutzen und Gefahr

8.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Domizil von DAVINCI Interior Design AG auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Lieferung Franko, CIF, FOB oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt oder wenn der Transport durch DAVINCI Interior Design AG organisiert und geleitet wird. Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht – aus Gründen, die DAVINCI Interior Design AG nicht zu vertreten hat - so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.

9. Transport und Versicherung

9.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind DAVINCI Interior Design AG rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport, sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung mit den Frachtdokumenten, unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.

9.2 Die Versicherung gegen Schaden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer.

9.3 Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

10. Mustersendungen

10.1 Nach besonderer Absprache werden Produkte aus den Programmen von DAVINCI Interior Design AG für höchstens einen Monat dem Käufer zur Verfügung gestellt. Werden diese Produkte nicht innert Monatsfrist nach Erhalt an DAVINCI Interior Design AG zurückgesandt, dann gelten sie als definitiv bezogene Waren und werden fakturiert.

10.2 Bei Rücksendung innert einem Monat nach Erhalt der Produkte von DAVINCI Interior Design AG gelten sinngemäss die nachfolgenden Bestimmungen unter Ziff. 11 Rücknahmen.

11. Rücknahmen

11.1 Rücknahmen sind an die Voraussetzung der vorgehenden schriftlichen Zustimmung durch DAVINCI Interior Design AG gebunden. Einwandfreie Ware wird mit maximal 80% des reinen Warenwertes unter Abzug der Verpackungs– und Transportkosten gutgeschrieben.

11.2 Des Weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Kosten für fehlende Originalverpackung, Kleinzubehör und Auffrischungsarbeiten werden von der Warengutschrift separat in Abzug gebracht. Barauszahlungen können nicht vorgenommen werden.

11.3 Einzel- oder Extraanfertigungen sowie auf Kundenwunsch modifizierte Standardmodelle können auf keinen Fall zurückgenommen werden.

12. Garantie

12.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart, wird für individuelle angefertigte Produkte von DAVINCI Interior Design AG eine Garantie von zwei Jahren ab erfolgter Lieferung gewährt. Der Anbieter hat das Recht, den Mangel durch Nachbesserung zu beheben. Jede weitere Garantieleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, ist ausgeschlossen. Für die individuell angefertigten Produkte von DAVINCI Interior Design AG gilt die Garantie des Hersteller- oder Lieferunternehmens. Kosten für De- oder Neumontage werden nicht übernommen.

12.2 Bei unsachgemässem Gebrauch der gelieferten Produkte/Waren oder bei Elementarschäden entfällt der Garantieanspruch. Dieser entfällt zudem bei individuell angefertigten Produkten, die auf Konstruktion oder Modellen des Käufers basieren, sofern die Mängel auf Konstruktions- bzw. Modellfehler zurückzuführen sind.

13. Haftung

13.1 DAVINCI Interior Design AG haftet nicht für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere Forderungen aus indirekten oder Folgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

14. Erfüllungsort

14.1 Erfüllungsort für den Käufer und DAVINCI Interior Design AG ist Emmen (Schweiz). Auch dann, wenn die Lieferung Franko, CIF, FOB oder unter ähnlichen Klausuren erfolgt.

15. Eigentumsvorbehalt

15.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von DAVINCI Interior Design AG. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts an seinem Wohnsitzdomizil.

15.2 Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch von DAVINCI Interior Design AG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

16. Gerichtsstand, anwendbares Recht

16.1 Gerichtsstand ist Emmen (Schweiz). DAVINCI Interior Design AG behält sich vor, den Vertragspartner nach eigener Wahl auch an dessen Domizil oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

16.2 Im Übrigen ist auf das Vertragsverhältnis ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

16.3 Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.04.1980) werden wegbedungen.

DAVINCI Interior Design AG
Geschäftsleitung, Konrad Stocker
Emmen, April 2016